In einem aktuellen Urteil entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass eine Wohnung nicht ohne weiteres als Ferienwohnung vermietet werden darf (AZ VG 6 K 103.16). Dies teilt der Deutsche Mieterbund aktuell mit und begrüßt die Entscheidung des Gerichts.
Laut Mieterbund sollte Wohnraum insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen als solcher erhalten bleiben und darf nicht zweckentfremdet werden. Den Mietexperten zufolge werden etwa 50.000 Wohnungen in Deutschland als Ferienwohnungen über Online-Portale angeboten.
In Anbetracht der großen Wohnungsknappheit hierzulande fordert der Mieterbund daher, neben einem umfassenden Wohnungsneubau das Zweckentfremdungsverbot weiterhin konsequent durchzusetzen und so zu vermeiden, dass ganze Häuserblöcke nicht mehr als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen.
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