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Bautipp: Schlechtes Wetter vertraglich aufnehmen!

Erstellt von Redaktion am 8. Juni 2016
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Schlechtes Wetter kann insbesondere in den Wintermonaten zu ungewollten Baustopps führen. Doch auch wenn die Baustelle brachliegt, stellt sich die Frage nach der Absicherung des Rohbaus, der Bauteile und Geräte.

Laut Verband Privater Bauherren e.V. ist der Bauunternehmer in der Pflicht, bis zur Bauabnahme durch den Bauherrn das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Wind und Wetter zu schützen. Je nach Einzelfall kann der Umfang der Sicherheitsmaßnahmen entsprechend variieren.

Um unnötige Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, vertragliche Regelungen vorab zu treffen und eventuelle Schäden durch Eis, Schnee oder Dauerregen vom Bauunternehmer mit einkalkulieren zu lassen.
© photodune / gunnar3000

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