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WEG: Änderung des Verteilungsschlüssels muss mehrheitlich genehmigt werden

Erstellt von Redaktion am 8. Oktober 2018
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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Verteilungsschlüssel einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nur durch Mehrheitsbeschluss durchgeführt werden kann. Dies setzt voraus, dass sich alle Mitglieder darüber im Klaren sind, dass sich die Kostenverteilung für zukünftige Abrechnungen ändert (AZ V ZR 195/17).

In einer Wohnanlage bestehend aus über 400 Einheiten war es mit Eigentümern und einer Betreibergesellschaft, einem Hotel, zu Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pförtnerkosten der gemeinsam genutzten Anlage gekommen. In einer Eigentümerversammlung wurde im Dezember 2015 eine neue Aufteilung der Kosten beschlossen, die nicht dem vorgegebenen Verteilungsschlüssel einer Teilungserklärung entsprach.

Der BGH gab nun aktuell den Klägern Recht. Die erste Erklärung sei nicht durch den Beschluss von 2015 ordnungsgemäß geändert worden, da hieraus keinesfalls der Wille hervorgeht, den Kostenverteilungsschlüssel aus der Teilungserklärung zu ändern.
© photodune.net

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