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Was Mieter an Silvester beachten sollten

Erstellt von Redaktion am 28. Dezember 2018
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In wenigen Tagen steigt für viele die wohl wichtigste Party des Jahres. Wer Silvester in den eigenen vier Wänden feiern will, sollte aber einiges beachten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.

So weist Haus & Grund darauf hin, dass zwar auch an Silvester ab 22:00 Uhr die offizielle Nachtruhe gelte, sich aber aus nachvollziehbaren Gründen kaum jemand daran halte. Der Verein empfiehlt, ab 01:00 Uhr den Lärmpegel auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, damit die weniger feierwütigen Nachbarn in Ruhe schlafen können.

Besondere Vorsicht ist beim Abfeuern von Silvesterraketen geboten. Diese dürfen weder vom Balkon noch von der Terrasse gezündet werden. (AG Berlin-Mitte, Az.: 25 C 177/01). Wer dennoch einen pyrotechnischen Gruß in den Himmel senden will, sollte dies in einer Umgebung tun, in der sich weder eine Kirche, noch ein Krankenhaus oder ein Altenheim befindet. Um Brände durch Pyrotechnik zu unterbinden, sollten Mieter Dachluken sowie Fenster geschlossen halten und brennbare Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse entfernen.

Quelle: Haus & Grund
© photodune.net

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