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Was erlaubt ist – und was nicht

Posted by Redaktion on 23. September 2025
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Ob aus optischen Gründen, zum Schutz der Privatsphäre oder gegen Wind – ein Sichtschutz am Gartenzaun ist für viele Eigentümer ein Muss. Doch nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Denn Höhe, Material und Abstand zur Grundstücksgrenze sind in vielen Bundesländern gesetzlich geregelt – und können bei Verstößen zu Nachbarschaftsstreit oder Rückbaupflicht führen.
Höhe und Abstand: Ländersache mit Spielraum
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften – meist darf ein Sichtschutz direkt an der Grenze zwischen 1,80 und 2,00 Meter hoch sein. In manchen Fällen ist ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Auch die Art des Sichtschutzes – ob blickdichter Zaun, Mauer oder Bepflanzung – kann rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Wichtig ist daher, sich vorab beim örtlichen Bauamt oder in der Landesbauordnung zu informieren.
Pflanzen oder Bauwerk? Unterschiedliche Regeln
Während Zäune oder Wände oft genehmigungsfrei errichtet werden dürfen (bei Einhaltung der Maßgaben), gelten für Hecken andere Regeln. Diese unterliegen häufig dem Nachbarrecht – und dürfen nicht beliebig hoch wachsen. Wer schnelleren Schutz will, greift zu Fertigelementen oder kombinieren Pflanzen mit leichten Konstruktionen. Besonders beliebt sind Holzlamellen, Metallrahmen oder Weidenmatten – idealerweise mit beidseitig ansprechender Optik.
Kommunikation als Schlüssel zur Harmonie
Auch wenn alles rechtlich erlaubt ist – wer Veränderungen an der Grundstücksgrenze vornimmt, sollte den Nachbarn informieren. Eine gute Abstimmung vermeidet Missverständnisse und Konflikte. Im besten Fall lassen sich gemeinsame Lösungen entwickeln, die beiden Seiten gefallen.
Fazit
Sichtschutz ist sinnvoll – aber sollte gut geplant und rechtlich abgesichert sein. Eigentümer, die Vorschriften kennen und Rücksicht nehmen, schaffen Privatsphäre und behalten das gute Nachbarschaftsverhältnis.
© immonewsfeed

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