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Verhaltenskodex für Eigentümer und Mieter von Handelsimmobilien:

Erstellt von Redaktion am 15. Juni 2020
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Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben einen Verhaltenskodex für Besitzer und Mieter von Handelsimmobilien entwickelt, der Handlungsempfehlungen gibt, wie beide Parteien mit den durch die Corona-Krise entstandenen Einbußen in Mietzahlungen und der Höhe der künftigen Mietpreise umgehen könnten. Denn sowohl die Immobilienwirtschaft als auch der Einzelhandel sind gleich stark von den Auswirkungen der staatlich angeordneten Betriebsschließungen betroffen.

Um gemeinsam aus der Krise zu kommen und Mietstreitigkeiten entgegen zu wirken, bevor diese gerichtlich geregelt müssen werden, appellieren ZIA und HDE deshalb, einen Konsens zur Risikoverteilung und Rettung der Immobilienwirtschaft und des Handels zu finden. Denn ein großes Problem liegt darin, dass Mieter von Einzelhandelsimmobilien mit den Mietzahlungen in Verzug sind und ihren Mietvertragspflichten nicht nachkommen können. Gewerbeimmobilienbesitzer haben bisher vereinbarte Zahlungsansprüche und Verzugszinsen in ihrem vollen Umfang geltend machen wollen. Da Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien beide das Interesse verfolgen, auch in Zukunft bestehen zu können und Städte zukunftsfähig und attraktiv zu halten, sind Lösungsvorschläge notwendig, die den Branchen neuen Schwung verleihen.

Mit dem Ziel einer angemessenen Risikoverteilung schlagen die Spitzenverbände der Immobilienbranchen und des Handels vor, die Mieten für die drei Monate andauernden Verordnungen zur Ladenschließung um bis zu 50 Prozent zu erlassen und bestenfalls auch für die Zeit danach Mietreduzierungen zu erlauben. Die Höhe und die Bedingungen der Mietreduzierungen könnten individuell geregelt werden. Auch Verlängerungen der Mietvertragslaufzeiten, die Entwicklung von verkaufsfördernden Maßnahmen, wie beispielsweise flexiblere Öffnungszeiten sowie weitere staatliche Förderprogramme seien zwingend notwendig.

Quelle: ZIA / HDE
© photodune.net

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