In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Hannover, dass Vermieter Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn nach Mieterauszug eine stark verrauchte Wohnung vorgefunden wird. Ein Vermieter hatte auf Schadensersatz geklagt, weil sein Mieter sich weigerte, die Wohnung zu renovieren (AZ 12 S 9/13).
Im vorliegenden Fall waren die Schäden durch das Rauchverhalten so hoch, dass Schönheitsreparaturen allein nicht mehr ausgereicht hätten. Sämtliche Tapeten sowie der Putz hätten laut Gutachten abgeschlagen und erneuert werden müssen, um den Rauchgeruch zu beseitigen. Der Mieter hat durch das starke Rauchen somit die Bausubstanz nachhaltig geschädigt.
Das Gericht gab im Berufungsverfahren vor diesem Hintergrund dem Vermieter Recht. Neben den Kosten für den entstandenen Schaden kann darüber hinaus auch der Mietausfall sowie die Reinigungskosten geltend gemacht werden.
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