Das Landgericht Freiburg entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Maximalhöhe einer Hecke nicht das ganze Jahr über eingehalten werden muss. Vor allem muss sie im Winter nicht vorsorglich gekürzt werden, so dass die Maximalhöhe in der Wachstumsphase sichergestellt wird (AZ 3 S 171/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer den Rückschnitt einer Hecke gefordert, die weniger als einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Er ist der Ansicht, dass diese das ganze Jahr über die Maximalhöhe von 1,80 m einhalten müsse. Dies beinhalte, dass der Nachbar bereits im Herbst und Winter die Hecke so zurückschneiden müsse, dass sie das ganze Jahr über die 1,80 m nicht überschreite.
Das Landgericht Freiburg entschied nun aktuell zu Gunsten des Heckenbesitzers. Er muss seine Hecke lediglich während der Wachstumsphase zwischen März und September auf die festgelegten 1,80 m zurückschneiden. Ein vorsorglicher Schnitt in den Wintermonaten ist dagegen nicht zu rechtfertigen.
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