Grundstückseigentümer müssen sich auch im eigenen Garten an bestehende Verordnungen und Gesetze halten. Das stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil nochmals klar.
Konkret ging es in diesem Fall um einen Besitzer eines Grundstücks, der im Garten Plastiktüten, organische Stoffe, gebrauchtes Mobiliar und anderen Unrat lagerte. Da der Müllberg immer weiter wuchs, informierten die Nachbarn das zuständige Ordnungsamt. Diese stellten bei einer Ortsbegehung fest: der Müll muss weg. Dagegen wehrte sich jedoch der Gartenmüllsammler und der Fall landete schlussendlich vor Gericht.
Die Richter am Verwaltungsgericht Münster gaben der Behörde recht (AZ 7 L 1222/16). Durch das Ansammeln von Müll – und insbesondere von organischen Stoffen – werden nicht nur Schädlinge angelockt, sondern es entstehen unter Umständen auch giftige Gase. Zudem verstieß der Umweltsünder gegen bestehende Verordnungen und Gesetze. Das Gericht ordnete daher die Beseitigung des Müllbergs an.
Quelle: Verwaltungsgericht Münster © photodune.net