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Möglich auf denkmalgeschützten Gebäuden?

Erstellt von Redaktion am 21. Januar 2025
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Auch denkmalgeschützte Gebäude können heute oft mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Neue Regelungen in mehreren Bundesländern erlauben eine liberalere Genehmigungspraxis für Solaranlagen auf Baudenkmälern. Eigentümer historischer Gebäude haben nun die Möglichkeit, mit Solarenergie Stromkosten zu senken und CO₂-Emissionen zu verringern, ohne das Erscheinungsbild des Gebäudes erheblich zu verändern.

Es gibt verschiedene Lösungen, um Photovoltaik-Anlagen optisch anzupassen. Eingefärbte Module, die in Ziegelrot oder Schiefergrau erhältlich sind, bieten eine bessere Integration in das historische Stadtbild als herkömmliche glänzende Solarmodule. Auch Solarziegel, die die Optik des Daches wenig verändern, sind eine Möglichkeit. Diese Lösungen bieten eine praktische Möglichkeit für den Einsatz erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern-

Die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erfordert allerdings eine sorgfältige Planung und Kommunikation mit den Denkmalschutzbehörden. Denkmal-Eigentümer sollten frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten, um die besten Lösungen zu finden.

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