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Fördermöglichkeiten für erneuerbares Heizen vorgestellt

Erstellt von Redaktion am 2. Mai 2023
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Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien wird auch gesetzlich in einem neuen Gebäudeenergiegesetz verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Fördermöglichkeiten hin.

Lassen private Eigentümer oder private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohneinheiten eine klimafreundliche Heizung einbauen, erhalten sie eine Grundförderung von 30 Prozent. Darüber hinaus zusätzliche Klimaboni geplant. Diese können zum Beispiel Eigentümer, die zum Austausch der Heizung verpflichtet sind und die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen.

„Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis. Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern. Daher greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützen, wo es notwendig ist“, so Bundeswirtschaft- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten: bmwk.de
© Fotolia

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