Mietern, die ein hohes Lebensalter erreicht haben, können nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin bei Kündigung wegen Eigenbedarf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Grundlage dafür war ein Fall aus Berlin, bei der eine Vermieterin den Mietern – 87 und 84 Jahre alt – die Kündigung wegen Eigenbedarf aussprach. Die Mieter widersprachen dieser Kündigung und verwiesen auf ihr hohes Alter, ihren Gesundheitszustand, ihre finanzielle Lage und ihre langjährige Verwurzelung am Ort. Beide wohnen seit 1997 in der Wohnung. Da die Vermieterin die Räumung dennoch durchsetzen wollte, landete die Sache vor Gericht.
Die zuständigen Richter am Landgericht Berlin entschieden zugunsten der Mieter und sprachen diesen eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu (AZ 67 S 345/18). In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter auf das hohe Alter der Mieter und erkannten in dem Verlust der Wohnung einen Härtegrund. Die Juristen ließen dabei allerdings offen, ab welchem Alter ein Härtegrund vorliegt.
Quelle: Landgericht Berlin
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