Erfahrungen & Bewertungen zu BREHM-Immobilien Immobilienscout24 Premium Partner 2017 Zertifizierter Immobilien Wertermittler Zertifizierter Immobilien Wertermittler Zertifizierter Immobilienverwalter
Your search results

Bautipp: Vertragsunterlagen müssen zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen!

Posted by Redaktion on 11. April 2018
| 0

Der Notar ist bei einem Immobilienerwerb eine wichtige Instanz. Über ihn wechseln Häuser und Wohnungen den Besitzer und mit der Beurkundung übernimmt er sogenannte hoheitliche Aufgaben. Viele unerfahrene Bauherren verlassen sich vor diesem Hintergrund darauf, dass der Notar verantwortungsvolle Aufgaben für sie übernimmt. Dies sollten sie jedoch nicht, warnt aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Die Bauexperten nennen ein Beispiel: Es gehört nicht zu den Pflichten eines Notars zu prüfen, ob ein Kaufvertrag im Sinne des Bauherrn abgeschlossen wurde. Er muss sogar eine neutrale Position wahren und lediglich prüfen, ob der Vertrag geltendem Recht entspricht. Den Inhalt müssen Bauherren selbst prüfen oder einen unabhängigen Sachverständigen hierzu beauftragen.

Bei gewerblichen Anbietern haben Käufer eine 14-Tages-Frist, die Unterlagen vor der Beurkundung zu überprüfen. Wird das Haus von einem privaten Eigentümer verkauft, greift diese Frist nicht. In diesem Fall empfiehlt der VPB, selbst dafür zu sorgen, dass ausreichend Zeit zur Prüfung vorhanden ist. In keinem Fall sollten Bauherren unverständlichen Paragraphen zustimmen.

Quelle: VPB
© Fotolia.de / Andy Dean Photograhy

BREHM Immobilien
Privacy Overview
This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.

Compare Listings