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Bautipp: Terrassendach ist nicht immer genehmigungspflichtig!

Erstellt von Redaktion am 3. Oktober 2018
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Terrassenüberdachungen und Wintergärten sind eine beliebte bauliche Maßnahme, um den Wohnraum auf einfache Art und Weise zu vergrößern. Doch wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, ist ein solcher Anbau in der Regel genehmigungspflichtig. Besonders Wintergärten werden als fester Anbau betrachtet und müssen offiziell beantragt werden.

Bei Terrassenüberdachungen sieht es jedoch anders aus. Ob Bauherren sich hierfür eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der Größe der Überdachung ab. Ebenso variieren die jeweiligen Landesbauverordnungen voneinander und haben ihre eigenen Bestimmungen.

Bauherren sollten sich daher beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt der Gemeinden erkundigen, ob das geplante Projekt genehmigungspflichtig ist und im Zweifelsfall eine kleinere Dachflächenerweiterung wählen. Auf diese Art und Weise lässt sich ein oftmals langwieriges Baugenehmigungsverfahren ersparen und das eigene Bauvorhaben schneller umsetzen.

Quelle: VPB © photodune.net

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