Wer im Frühjahr ein Gartenhaus auf seinem Grundstück haben möchte, sollte schon jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, denn je nach Bundesland müssen unterschiedliche Bedingungen für die Errichtung des kleines Häuschens im eigenen Garten erfüllt werden.
Wie groß darf es denn sein? In den 16 Landesbauordnungen gibt es dazu unterschiedliche Antworten. Hausbesitzer sollten daher vor dem Kauf des Gartenhauses in die jeweilige Bauordnung schauen und klären, wie groß die maximale Grundfläche sein darf, damit das Holzhaus genehmigungsfrei bleibt. Und auch, ob eine Statik für das Gartenhaus benötigt wird, lässt sich in der Landesbauordnung nachlesen.
Um zusätzliche Kosten für ein eventuelles Genehmigungsverfahren zu vermeiden, sollten Gartenhauskäufer vorab mit dem Prospekt zum zuständigen Bauamt gehen und ihnen das gewünschte Haus zeigen. Der Sachbearbeiter kann dann entscheiden, ob es genehmigungsfrei ist oder nicht.
Quelle: VPB
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