Erfahrungen & Bewertungen zu BREHM-Immobilien Immobilienscout24 Premium Partner 2017 Zertifizierter Immobilien Wertermittler Zertifizierter Immobilien Wertermittler Zertifizierter Immobilienverwalter
Ihre Suchergebnisse

Bautipp: Baubeschreibung ist nicht immer Teil des Vertrags

Erstellt von Redaktion am 25. April 2018
| 0

Mit Inkrafttreten des neuen Baurechts im Januar 2018 haben Bauherren das Recht auf eine Baubeschreibung, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit. In dieser Beschreibung finden Bauherren unter anderem Konstruktionspläne sowie Informationen zu Materialien, Heizsystemen und der technischen Ausstattung.

Ob Bau in Eigenregie, mit einem Bauunternehmen oder Schlüsselfertigbau – private Bauherren haben Anspruch auf Herausgabe der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss, damit Vergleichsangebote eingeholt werden können. Während beim normalen Hausbau die Baubeschreibung automatisch Bestandteil des Bauvertrags wird, muss sie beim Bauträgervertrag im Detail beurkundet werden.

Aufpassen sollten Bauherren ebenfalls beim Notartermin, damit alle besprochenen Wünsche und Anforderungen in der Baubeschreibung festgehalten sind. Denn nur was der Notar beurkundet hat, ist im Bauträgervertrag rechtsgültig.

Quelle: VPB
© photodune.net

Datenschutz
Wir, Viktor Brehm Immobilienvermittlung e.K. (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Viktor Brehm Immobilienvermittlung e.K. (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Immobilienvergleich