Um Familien den Hausbau und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, hat die Große Koalition von CDU/CSU und SPD aktuell eine zügige Einführung des Baukindergelds beschlossen. Die Förderung richtet sich an etwa 200.000 Familien und soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 bis zu einem versteuernden Einkommen von 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro Freibetrag pro Kind gewährt werden.
Gleichzeitig wurden Steueranreize beschlossen, die den Bau von Mietwohnungen fördern und rund zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Neue Regeln gelten zukünftig auch für Vermieter: So werden sie verpflichtet, Vormieten offen zu legen und können nur noch acht statt bisher elf Prozent ihrer Sanierungskosten auf die Mieter umlegen.
Die Reaktionen der Branchenverbände fallen unterschiedlich aus. Während der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt, das Baukindergeld mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer zu verknüpfen, wirft der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) den regierenden Parteien einen schlingernden Kurs beim Mietrecht vor. Die Mietpreisbremse sei für unwirksam erklärt worden und kein zukunfttragendes Marktinstrument.
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