In Deutschland sind bezahlbarer Wohnraum sowie Bauland Mangelware. Kein Wunder, dass der Wohntrend „Tiny Houses“ aus den USA auch hierzulande immer mehr Fans findet. Wer in solch einem Mikrohaus wohnen möchte, muss allerdings einiges beachten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) klärt auf.
In der Regel verfügt ein Tiny House über einen fahrbaren Untersatz, kann also – bedingt durch seine kompakten Maße – mühelos fortbewegt werden. Doch hier gibt es schon das erste Problem: Das deutsche Gesetz unterscheidet eindeutig zwischen Häusern und Fahrzeugen. Soll das Minihaus öfter bewegt werden, gilt es als Wohnwagen und unterliegt daher auch allen geltenden Gesetzen und muss daher unter anderem für den Straßenverkehr zugelassen sein.
Soll das Haus in Kleinformat dauerhaft auf einem Grundstück stehen, benötigt der Eigentümer dafür eine Genehmigung. Zusätzlich greifen die zahlreichen Vorschriften der zuständigen Landesbauverordnung. Auch die Frage, wie das Tiny House an die Strom-, Abwasser- sowie Wasserversorgung angeschlossen werden soll, muss vorab geklärt werden. Der Traum von einem Tiny House mag in der Theorie schön klingen, wird aber in der Realität oft zu einem großen Problem.
Quelle: VPB
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