Stellen Sie sich vor, Sie sind Vermieter einer Wohnung und bemerken eines Tages, dass diese von Personen bewohnt wird, ohne dass Sie es wussten. Klingt unglaublich, ist aber einem Vermieter in München genau so passiert.
Der Wohnungseigentümer hatte zunächst dem Mieter aufgrund fortwährender Ruhestörung gekündigt. Dieser zog anschließend fristgemäß aus und die Wohnung stand leer. Doch als der Eigentümer der Wohnung eines Tages diese aufsuchte, stellte er fest: hier wohnt plötzlich ein Ehepaar mit Kindern. Der Vermieter forderte daraufhin die illegalen Mieter umgehend zur fristlosen Räumung der Wohnung auf. Doch die baten aufgrund der Kinder um eine Räumungsfrist. Da dies der Eigentümer aber ablehnte, landete der Fall beim Amtsgericht München.
Dort entschieden die Richter, dass die fristlose Räumungsaufforderung des Vermieters rechtmäßig sei. Ihr Urteil begründeten die Juristen unter anderem damit, dass die Mieter nicht nur das Objekt ohne Rücksprache des Eigentümers bezogen hatten, sondern auch noch mit nächtlichen Ruhestörungen und der Verursachung eines Wasserschadens äußerst negativ auffielen. (AZ 433 C 777/18)
Quelle: Amtsgericht München
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