Für den Erfolg eines Bauprojektes ist es entscheidend, alle Details und Formulierungen des Vertrags zu verstehen. Häuslebauer sollten die folgenden Fachbegriffe kennen:
Armierung
Als Armierung oder Bewehrung bezeichnet man die Verstärkung eines Baustoffes, um dessen Tragfähigkeit zu erhöhen. So werden beispielsweise Putze durch eingelegte Kunststoffgewebematten oder Streckmetallgitter verstärkt. Rissbildung bei Putzen wird dadurch vorgebeugt. Bei Betonbauteilen wird zudem Stahl eingelegt, um zusätzliche Druckkräfte aufzunehmen.
Bauanzeige
Die Bauanzeige ist eine Mitteilung an die Baubehörde und ersetzt den Bauantrag. Sie kann in Gebieten erstellt werden, in denen ein Bebauungsplan vorliegt. In einigen Bundesländern reicht eine Bauanzeige für kleinere Vorhaben und verkürzt die Bearbeitungszeit bei den Behörden erheblich.
CE-Kennzeichnungspflicht
Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt in Europa und regelt die Vorgaben zu beispielsweise Baustoffen und deren Herstellung, Beschreibung und Qualitätsprüfung. So können Produkte und Materialien europaweit gehandelt werden. Sowohl Bauunternehmen als auch Bauherren können dadurch Leistungskennzahlen besser erkennen und vergleichen.
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